Allgemeine Informationen

Warum in einer Genossenschaft wie der unseren wohnen? Einige Vorteile:

  • Unsere Mietzinse bewegen sich unter dem quartierüblichen Niveau des privaten Liegenschaftsmarktes.
  • Die Mietobjekte sind frei von Spekulation, da sie nicht dem privaten Markt unterworfen sind.
  • Die Mieten müssen die Investitionen und den Erhalt der Liegenschaften sichern, aber keinen darüber hinausgehenden Gewinn erwirtschaften.
  • Die Mitglieder haben bei grossen und weitreichenden Entscheidungen ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht, welches in der Generalversammlung als oberstes Organ zum Tragen kommt.
  • Sie können unter Umständen aktiv im Vorstand mitarbeiten und somit für die Entwicklung unserer Genossenschaft an erster Stelle Einfluss nehmen und mitbestimmen.

Im Gegensatz zum privaten Liegenschaftsmarkt sind die Mieter in einer Wohngenossenschaft rechtlich etwas anders organisiert. Dies weil neben dem Mietrecht auch die Statuten der Genossenschaft einen vollwertigen Bestandteil des Mietvertrags und der Mitgliedschaft darstellen.

Im Schweizerischen Obligationenrecht (kurz OR genannt) wird die Genossenschaft so umschrieben:

Die Genossenschaft ist eine  Körperschaft (...), die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt.

Zitat Art. 828, OR

Hierzu ein Auszug aus unseren Statuten, der den Zweck unserer Genossenschaft beschreibt:

Art. 3 Zweck

1  Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe, ihren Mitgliedern gesunden und preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen.

Die Genossenschaft ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Im Folgenden werden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter "Mitglieder" genannt.

2  Die Genossenschaft sucht ihre Zwecke zu erreichen:

  • Durch Vermietung der Wohnungen an ihre Mitglieder zu Mietzinsen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft festzusetzen sind
  • Durch sinnvolle Investitionen in die eigenen genossenschaftlichen Anlagen
  • Durch Bau und Kauf von geeigneten Liegenschaften
  • Durch sinnvolles Anlegen und Aufnehmen von Geldern im Finanzmarkt
  • Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig