Die Gründung der Wohngenossenschaft Bündnerstrasse

Freitag, der 29. Juni 1945, 18 Uhr im Restaurant ‚Brauner Mutz’ in Basel am Barfüsserplatz: Fünf engagierte Basler Bürger setzen sich zusammen und als sie sich eine Stunde später voneinander verabschieden, ist die Wohngenossenschaft Bündnerstrasse gegründet. Der Präsident Dr. Friedrich Wieser-Seglias ruft schon am folgenden Donnerstag den Vizepräsident Fritz Bertschmann-Schnell, den Kassier Jules Bosshardt und den Sekretär Max Hasler-Mager zusammen, um das unterschriebene Gründungsprotokoll beim Handelsregisteramt einzureichen. Zweck der Genossenschaft ist es, in gemeinsamer Selbsthilfe den Mitgliedern gesunden und preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Wohnraum dauernd der Spekulation zu entziehen.

Abbildung 1: Basel, Barfüsserplatz 10: Restaurant Brauner Mutz

Die Wohnungsnot der Arbeiterfamilien war gross damals in Basel: Durch die Altstadtsanierung von 1891 bis 1913 und sanitätspolizeiliche Massnahmen wurde der Arbeiterschicht der günstige Wohnraum genommen. Ein Beispiel von 1921 zeigt die katastrophale Wohnsituation der Unterschicht: Eine 13-köpfige Familie lebte in drei kleinen Zimmern, die Wäsche musste in der Küche auf einem Holzherd mit zwei Kochstellen bewältigt und die nasse Wäsche in der schlecht beheizten Wohnung aufgehängt werden. So waren die Matratzen feucht, der Schimmel überall, die Kinder kamen im Winter durchgefroren in die Schule.

Obdachlose Familien wurden in Schulhäusern einquartiert. So lebten im Thomas-Platter-Schulhaus 150 Personen, die sich neun Wasserhähne teilten und mit ihren notdürftigen Kochstellen die Schulräume verrussten. Lehrer und Hauswarte beklagten sich, dass der Schulbetrieb erheblich litte. Diese Lebensbedingungen führten 1919 zu einem Generalstreik. Die Wirtschaftskrise 1929 machte die Situation noch schlimmer. Die staatlichen Stellen und das Bürgertum fühlten sich verantwortlich, Massnahmen gegen die Wohnungsnot zu ergreifen und gesunden und gleichzeitig günstigen Wohnraum zu schaffen. Baufachleute, Architekten, Juristen, Industrielle sowie Handels- und Bankfachleute schlossen sich im Schweizerischen Verband zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zusammen.

Abbildung 2: Beispiel einer Küche

1936 wurde der Arbeitsrappen eingeführt, und der private und genossenschaftliche Wohnungsbau wurde grosszügig unterstützt. Bauland wurde günstig abgegeben, Subventionen betrugen noch im Januar 1945 38% der Baukosten, wenn man sich der Gemeinnützigkeit verpflichtete.

Schon im Oktober 1944 verlangte die Regierung vom grossen Rat die Bewilligung eines Kredites, um die Bautätigkeit wieder anzukurbeln. Denn es war zu erwarten, dass nach der Rückkehr der Männer aus dem Aktivdienst viele zurückgestellte Heiraten geschlossen würden, auch befürchtete man einen erneuten Anstieg der Arbeitslosigkeit.

Auch die Gründer unserer Genossenschaft handelten nicht für sich selbst, sondern waren in verschieden Gremien tätig, so war Herr Dr. Wieser Sekretär des Schweizerischen Mieterverbandes, Dr. Leupold, der beratende Advokat bei der Gründung der WGB, war Vizepräsident an der genossenschaftlichen Zentralbank sowie Beisitzer beim Verein für Wohnungswesen und Bund der Wohngenossenschaften beider Basel (Gründung 1925). Ausser dem Vizepräsidenten und dem Beisitzer Walter Regenass bezog niemand der Herren eine Wohnung in der Genossenschaft.

Die fünf Männer hatten es eilig mit dem Beginn des Bauvorhabens, denn im Jahre 1945 stiegen die Baukosten um 165% und man befürchtete einen weiteren Anstieg. Leider waren die Bauunternehmungen völlig überlastet, es gab zu wenige ausgebildete Handwerker, das Material war beschränkt. 1946 gab es Zement nur für 12’000 Wohnungen, Kalksandsteine nur für 8'000, so dass die restlichen 4'000 sich mit Bruchsteinen zufrieden geben mussten. Badewannen waren nicht mehr lieferbar, so dass 2/3 der Wohnungen keine solche erhielten und den Bauherren geraten wurde, vorübergehend im Keller eine Badewanne für alle Mieter aufzustellen. 1946 wurde eine Resolution des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen eingereicht, die die vom Bund vorgesehenen Massnahmen zur Sicherung des notwendigen Wohnungsbaus als dringlich ansah. Sie befürwortete die Melde- und Bewilligungspflicht für Bauten, um die notwendigen Arbeitskräfte und Baumaterialien zu reservieren. Die damalige Baukostenteuerung erfordere grosse öffentliche Beiträge, hiess es.

Abbildung 3: Beispiel einer Sanitäreinrichtung

Doch schon bald war der Wirtschaftsaufschwung zu erkennen und eine Unterstützung in grossem Ausmasse wurde immer weniger nötig. Die ständig neuen Bestimmungen führten jedoch zu Schwierigkeiten bei der Abschätzung der Mietzinse. An der Generalversammlung 1948 wurde verkündet, dass der Bund die Subventionen von 35% auf 25% gekürzt habe. Auch Bauland wurde schon ab 1947 nur noch im Baurecht abgegeben, was noch heute die Liegenschaft an der Hegenheimerstrasse belastet. Zum Glück war schon 1946 das Bauland am Wasgenring, an der Kraftstrasse und für den Kindergarten gesichert worden. (Die Kraftstrasse wurde 1966 im Austausch mit dem Luzernerring verkauft.)

Noch aber existierte unser Stück Sierenzerstrasse nicht, ein lauschiges Weglein zog sich durch Schrebergärten, auf dem heutigen Oekmätteli war eine kleine Bauschuttdeponie. Gegen das neu geplante Strassenstück erhob der Architekt Herr Eduard Seeger zuerst einmal Einspruch, denn die gebogene Strassenführung erlaubte es nicht, auf beiden Seiten durchgezogene Bauten zu erstellen. Doch der Abstand zur Colmarerstrasse und zum St. Gallerring liess keine gerade Strasse zu und so entstanden in zwei Bauetappen die zehn Häuser in 3 Baukörpern, wie wir sie heute an der Sierenzerstrasse 68-79 sehen. Die letzten Wohnungen wurden am 1. April 1948 bezogen, die Genossenschaft war weit herum bekannt für ihre grosszügigen Wohnungen, so dass für die 40 Wohnungen auf der geraden Seite 150 Anmeldungen eintrafen. Die Mieten betrugen 1948 um die 150.- Fr. pro Monat. Das Wohnungsamt kontrollierte, ob die Einkommensgrenze der Mieter überschritten sei und 1953 musste deshalb zwei Mietern gekündigt werden.

Abbildung 4: Stadtplan von 1939

Es war eine grosse Ehre, ein Amt im Vorstand zu bekleiden und so kam es zu Scharmützeln an Vorstandssitzungen und an Generalversammlungen sowie auch im Privatbereich.

Genossenschaften bilden eine Alternative zwischen Miete und Eigentum. Dabei führt die ungewohnte Doppelrolle als Mieter und Mitbesitzer der Liegenschaften zu schwierigen Situationen, was zum Beispiel im Hinblick auf die Gestaltung der Mietzinse leicht nachzuvollziehen ist.

Die Geschichte der Wohngenossenschaften in der Region Basel beginnt mit der Gründung der Basler Wohngenossenschaft im Jahre 1900 und der Eisenbahner-Baugenossenschaft im Jahre 1911. Zwischen den Weltkriegen war die erste Blütezeit der Genossenschaftsbewegung. Nach dem Gartenstadt-Modell wurden viele Reihenfamilienhäuser mit Pflanzengarten gebaut. Während des zweiten Weltkrieges kam die Bautätigkeit zum Erliegen, dann aber wurden in den Jahren 1943-1950 71 Genossenschaften mit rund 5’500 Wohnungen gegründet. In den fünfziger und sechziger Jahre stagnierte die genossenschaftliche Bautätigkeit trotz oder gerade wegen der Hochkonjunktur wieder.

Heute existieren in der Region Basel rund 200 Wohngenossenschaften mit etwa 15'500 Wohnungen. Über die Hälfte sind Dreizimmer-Wohnungen. Im Vergleich zum Gesamtwohnungsbestand sind vor allem Klein- und Grosswohnungen untervertreten. Das liegt daran, dass diese Ende der Vierziger Jahre als unnötig klassifiziert und nur beschränkt subventioniert wurden. Auch der damalige Vorstand diskutierte darüber, ob 4-Zimmer-Wohnungen vielleicht gar nicht gefragt wären und die Anzahl 16 nicht zu hoch gegriffen sei.

In der ganzen Schweiz haben die 162'000 Genossenschaftswohnungen einen Marktanteil von 5.1% (Wert 2006), Tendenz sinkend.
Ohne Wohnbauförderung zu Beginn des 20. Jahrhunderts gäbe es den genossenschaftlichen Wohnungsbau nicht. 1965 trat das Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus in Kraft, welches 1974 durch das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) abgelöst wurde. Im Jahre 2003 beschloss der Gesetzgeber ein neues Wohnraumförderungsgesetz, was zwar grundsätzlich eine Fortsetzung des Wohnraumförderungsprogramms war, verweigerte jedoch diesem im Rahmen der Sparmassnahmen die bis 2007 vorgesehenen Mittel für die Gewährung von Darlehen zur Verbilligung von Wohnraum.
In vielen Städten wurde indes die intensive Neubautätigkeit der Gründerzeit nicht mehr fortgesetzt, was an fehlendem Leidensdruck durch Not leidende Wohnungssuchende, Wegfall der grosszügigen Wohnbauförderung und am Mangel an zahlbarem Land, aber auch an mangelnder Ambition und Risikobereitschaft mancher Vorstände liegt. Wichtig ist für die Zukunft, bauliche Strukturprobleme zu lösen und weiter zu bauen und zu kaufen. Wie viele andere Genossenschaften ist deshalb auch die WGB heute intensiv mit Neubau und Renovation beschäftigt, um grössere und zusätzliche attraktive Wohnungen anbieten zu können.
Seit 2015 gibt es auch endlich wieder Unterstützung durch die öffentliche Hand und Abgabe von Bauland, was der Stadtentwicklung sehr dienlich ist.

Heute gelten Genossenschaften als verstaubt, was den Generationenwechsel erschwert. Das genossenschaftliche Bewusstsein der neuen Mitglieder ist oft nicht sehr ausgeprägt, so dass sich die Suche nach neuen Vorstandsmitgliedern schwierig gestaltet. Hier müssen eine stärkere Auseinandersetzung mit dem genossenschaftlichen und sozialpolitischen Auftrag und eine bewusst gestaltete Förderung der genossenschaftlichen Identität und Aktivierung der Mitglieder erfolgen. Denn die weitere Entwicklung und der Erhalt von günstigem und trotzdem qualitativ gutem Wohnraum hängen stark von den Genossenschaftern ab. Noch immer ist eine Genossenschaft eine Einrichtung der Selbsthilfe für die Mieterinnen und Mieter!

Wir hoffen, dass dieser Artikel mithilft, das Verständnis und Ihr Interesse neu oder wieder zu wecken oder am Leben zu erhalten.

Basel, 2006, Petra Chappuis und Monika Willin

(Dieser Artikel wurde anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Wohngenossenschaft Bündnerstrasse durch zwei Mitglieder verfasst mit Hilfe zahlreicher Informationen aus dem Basler Staatsarchiv, aus Texten von Peter Schmid und anderer heute nicht mehr eruierbarer Quellen und für die Veröffentlichung 2016 leicht aktualisiert)

Bildquellenverzeichnis:

  • Abbildung 1: Basel, Barfüsserplatz: Restaurant Brauner Mutz (Alte Ansichtskarten Basel und sein Tram, Aus der Sammlung von Th. Meyer)
  • Abbildung 2: Beispiel einer Küche (Der Basler Arbeitsrappen, Eugen A. Meier, ISBN 3-7643-1612-8, S. 42, Abb. 42)
  • Abbildung 3: Beispiel einer Sanitäreinrichtung (Der Basler Arbeitsrappen, S. 45, Abb. 52)
(beide im Bildarchiv der Basler Denkmalpflege)
  • Abbildung 4: Stadtplan von 1939 (Quelle unbekannt)