Mitgliedschaft

Wer ein Wohnobjekt der WGB mietet, wird mit Unterschrift des Mietvertrages gleichzeitig Mitglied unserer Genossenschaft. Mitgliedschaft und Mietvertrag bedingen sich gegenseitig. Das heisst, eine Kündigung der Wohnung bedeutet gleichzeitig auch die Kündigung der Mitgliedschaft und umgekehrt. Grundlage dafür bieten unsere Statuten.

Statuten

Neben dem Mietrecht nach OR gilt für Genossenschafter auch sogenanntes Genossenschaftsrecht, deren Grundlage die Statuten bilden. In den Statuten sind diverse Verordnungen und Bestimmungen festgehalten, die für alle Mitglieder verbindlich sind.