Organisation

Das oberste Organ ist die Generalversammlung, die durch die stimmberechtigten Mitglieder gebildet wird und normalerweise einmal pro Jahr zusammenkommt. In bestimmten Fällen kann auch eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.

Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern zusammen. Unsere Vorstandsmitglieder arbeiten im Milizsystem und werden für ihre Tätigkeiten entschädigt.

Der Vorstand ist zuständig für diverse Bereiche der Führung und Verwaltung der WGB. Er wird jeweils von der Generalversammlung gewählt und erhält dadurch auch das notwendige Vertrauen ausgesprochen, das zur Führung einer solchen Institution wichtig ist.

Der Vorstand setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen:

  • Präsidium
  • Vizepräsidium
  • Kassier
  • Mietwesen
  • Soziales
  • Protokoll
  • Beisitzer

Wichtige Bereiche der Vorstandstätigkeit sind:

  • Repräsentationsfunktionen und Ansprechpartner nach innen und aussen
  • Bauwesen, Unterhalt, Sanierungen, Garten, etc.
  • Verwalten der Finanzen (Mieteinnahmen, Hypotheken, Budget etc.)
  • Neuvermietung, Kündigung, Mieterbetreuung etc.
  • Protokollführung
  • Sekretariat
  • Personalwesen

Das technische Personal (sprich Hauswarte) besteht vorzugsweise aus einzelnen Mitgliedern der WGB.