Mitarbeit

Wenn wir in den Archiven unserer Genossenschaft stöbern, treffen wir immer wieder auf Berichte, in denen sich die Mitglieder vor vielen Jahren um die begehrten Vorstands- und Hauswartsposten gerissen haben.

Die Zeiten haben sich geändert. Die private Arbeitswelt und unsere Gesellschaft haben sich verändert. Der Fortschritt muss von weniger Arbeitskräften mit mehr Arbeitsleistung vollbracht werden. Auch das Leben in unserer Gesellschaft hat sich gewandelt. Das Gemeinsame tritt oft für das Individuelle in den Hintergrund. Dies können wir an verschiedenen Situationen unseres eigenen Erlebnisumfeldes bemerken.

Doch gerade die Genossenschaft im herkömmlichen Sinn (selbstverwaltend in gemeinnütziger Arbeit) lebt vom Gemeinschaftssinn seiner Mitglieder.

Deshalb ist unsere Genossenschaft immer wieder darauf angewiesen, Mitglieder zu finden, die bereit sind, in irgendeiner Weise aktiv mitzuarbeiten. Wer einen Mietvertrag unterschreibt, verpflichtet sich grundsätzlich der genossenschaftlichen Idee, in der WGB bei Bedarf mitzuarbeiten oder ein Amt zu übernehmen.